Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen der ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG
1. Anmeldung und Bezahlung
Der Vertrag zwischen Ihnen und der ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG kommt mit Ihrer Online-Anmeldung über die Homepage oder in einzelnen Fällen bei telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sie erhalten darauf eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Nach Erhalt der Bestätigung ist uns innerhalb von 14 Tagen den Betrag gemäss Reservations-E-Mail zu überweisen. Ansonsten verfällt Ihre Reservation.
Es gilt das Mindestalter von 18 Jahre.
2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis von Fr. 88,-- versteht sich pro Person in Schweizer Franken. Während der Wanderung gilt die Verpflegung/Leistung wie abgemacht. Alle besonderen Angebote der Produzenten sind nicht inbegriffen. Sie sind speziell gekennzeichnet und mit Tagespreisen ausgestattet.
Im Preis inbegriffen ist einzig der Shuttlebus am Abend zwischen 22 Uhr bis 03 Uhr. Das Postauto-Billett ist normal zu lösen und nicht im Preis von Fr. 88.-- inbegriffen.
3. Annullation und Umbuchung
3.1. Durch Sie:
Bei eintägigen Wanderungen sind grundsätzlich keine Rückerstattungen möglich.
Sind Sie nicht in der Lage, die Wanderung anzutreten, können Sie das Angebot an eine andere Person verkaufen. Mindestalter von 18 Jahren beachten.
Sollten Sie die Wanderung vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt auch keine Rückerstattung.
3.2. Annullationskostenschutz:
Liegt in Ihrem Ermessen und ist Privatsache.
3.3. Durch ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG:
Liegen Umstände (z.B. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann die ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Programmänderungen
Unsere Wanderung findet in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich die ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms sowie weiterer Leistungen (z.B. Verpflegung, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich die ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Es ist den TourenleiterInnen im weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
5. Versicherung
Unsere Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Wir empfehlen Ihnen eine umfassende Unfallversicherung mit Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht.
6. Haftung und Schadenersatz
Die TourenleiterInnen von ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG bieten Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem können sie ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und
der ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Flühli.
ENTLEBUCHER KAFFEE-SCHNAPS-WANDERUNG, 6173 Flühli
(pia.lipp (@) bluewin.ch oder
Oder unter der Homepage des Veranstalters.